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STIFTUNG - Attraktive Lösung für die Unternehmensnachfolge

95% der Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von mehr als 50.000 EUR werden als Familienunternehmen geführt. In den vergangenen Jahren nimmt die „Nachfolgediskussion“ in diesen Unternehmen nachhaltig zu. Immer mehr rückt in diesem Zusammenhang die Errichtung einer Stiftung in den Fokus der beteiligten Personen. Ursprünglich mehr im Bereich der gemeinnützigen Förderprojekte angesiedelt, entwickelt sich die Stiftung nicht nur als probates Mittel der Vermögensnachfolge, sondern auch als effizientes Werkzeug der Unternehmensübergabe.

Diese gestattet steuerliche Vergünstigungen bei der Vermögensübertragung, verbunden mit der Möglichkeit, gewollte Zuwendungen an ausgewählte Personen sicherzustellen. Im Bundesgebiet haben sich aufgrund dessen inzwischen rund 15.000 Stiftungen gebildet, die vermehrt im Zusammenhang mit Unternehmungsübertragungen entstehen. Pro Jahr kommen ca. 900 weitere hinzu.

Die Vorteile liegen im Erhalt des Betriebsvermögens und der zielgerichteten Weiterführung der eigenen Unternehmensphilosophie. Der Unternehmer wird durch das Errichten einer Stiftung in die Lage versetzt, neben der tatsächlichen Sicherung der Nachfolgeregelung, auch weiterhin seine Zielsetzungen im Unternehmen zu verwirklichen. Die Fortführung der Unternehmung und die Verknüpfung eines gemeinnützigen Stiftungszweckes und somit der Wahrnehmung zum Teil hoheitlicher Aufgaben, wie z.B. Kultur, Soziales und Bildung, honoriert der Staat durch Steuervergünstigungen, wie sie anderweitig kaum  zu erzielen sind. Dies gilt sowohl für die tatsächliche Übertragung, als auch für die dauerhafte Fortführung des Unternehmens.

In Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen werden auch von uns Lösungen erarbeitet, welche Nachfolgeregelungen auf dem Wege einer Stiftung ermöglichen. Wenn Sie sich in dem Beitrag teilweise wiederfinden, sprechen Sie mit uns.

Stand: 25. September 2007


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