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Ein Mehr an Fördermitteln

ZIM, ELR, ESF, EFRE - nein das sind keine Abkürzungen im Morsealphabet, sondern die Bezeichnungen für Förderprogramme im Konjunkturpaket. Erfreulich ist, dass die Konjunkturprogramme des Bundes deutlich mehr Förderansätze hervorgebracht haben als bisher. Wobei sich dieses „Mehr an Förderprogrammen“ zu einem schwer zugänglichen Dschungel entwickelt hat. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und Förderansätze auf:

Grundsätzlich ist zwischen dem Zuschuss selbst und einem zinsvergünstigten Darlehen zu unterscheiden. Auch im Zusammenhang mit den neuen Konjunkturprogrammen, ist für die Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens weiterhin die Mitwirkung der Hausbank vorgesehen. Sie prüft die Bonität und Kapitaldienstfähigkeit des potenziellen Kreditnehmers.

Anders verhält es sich bei Zuschüssen, hier ist keine Zustimmung der Hausbank notwendig. Diese öffentlichen Mittel zielen auf eine politisch gewollte Verwendung, dem volkswirtschaftlichen Nutzen ab. Hier ergeben sich umfangreiche neue Fördermöglichkeiten. Förderfähig sind inzwischen:

  • Investitionen (auch Betriebserweiterung, Gründung, Modernisierung und aktuell Betriebssicherung),
  • Entwicklungstätigkeiten (neue Produkte oder Verfahren sowie Forschungsaufträge an Hochschulen),
  • Einstellung von naturwissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Studienabgängern,
  • Beratungsleistungen (finanzwirtschaftliche Beratungen, Patent- und Geschmacksmusterfragen, et cetera),
  • Errichtung von Netzwerken, zum Beispiel Einkaufsplattformen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen meist externer Bildungsträger.

Weitere Sachverhalte, die eine Förderung gegebenenfalls ermöglichen, lassen sich durch die Schlagworte Innovation, Umwelt, Energie und Außenhandel beschreiben. Die Fördersätze (Zuschüsse) liegen zwischen 10% und 80% und umfassen häufig die gesamten Projektkosten. Die Zuschüsse resultieren im Wesentlichen aus EU-Mitteln und werden auf Bundes- und Landesförderungen heruntergebrochen, so dass die zuständige Bewilligungsstelle häufig eine Behörde des jeweiligen Bundeslandes ist.

Durch die neuen Förderrichtlinien, die teilweise erst seit dem 2. März 2009 öffentlich zugänglich sind, ergibt sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Es werden Ausgaben für Neuentwicklung von Produkten, Verfahren oder Betriebsorganisationen ebenso förderfähig, wie Marktuntersuchungen, Vermarktungshilfen, Personalentwicklung, Unternehmensübergaben, finanzwirtschaftliche Planrechnungen oder mitlaufendes Coaching.

Kritisch ist, dass durch die Vielzahl an Förderungen das Antragsverfahren nicht einfacher geworden ist und auch die Projektbegleitung einen administrativen Aufwand nach sich zieht. Mit Unterstützung maßgeblicher Institutionen gestalten wir derzeit eine Checkliste, an Hand derer wir schnell prüfen, ob auch für Sie solche Programme anwendbar sind.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang die neuen Förderungen für Sie in Betracht kommen.

Andreas Belau, 10. Mai 2009


Hinweis:
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