Vorsteuervergütung
Antragsfrist endet am 30.09.
Die Auftragsfrist läuft Ende September ab. Die Anträge für jedes Land müssen getrennt gestellt werden, da jedes EU-Land eigene Erstattungsanträge fordert. Jedoch ist erst mit einem bestimmten Betrag (in den meisten Ländern 50 EUR) eine Vorsteuervergütung möglich.
Die Vorsteuervergütung ist elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen (www.bszt.de).
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
26. September 2011
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