Transaktionskosten als Werbungskosten abzugsfähig
Ab 2009 sind Werbungskosten wie zum Beispiel Depotgebühren, Kreditzinsen, Fachliteraturkosten, Fahrtkosten zur Hauptversammlung steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abziehbar.
Dies gilt nicht bei Wertpapierverkäufen. Hier können weiterhin die Transaktionskosten vom Verkaufserlös abgesetzt werden. Ist im Entgelt für die Vermögensverwaltung ein solcher Transaktionskostenanteil enthalten (All-in-fee), kann die pauschale Jahresgebühr, soweit sie auf die Transaktionskosten entfällt, keinem Geschäft konkret zugeordnet werden. Daher ist es nach Auffassung des BMF vom 22.12.2009 (Az.: IV C 1 - S 2252/08/10004) möglich, den Transaktionskostenanteil bis zur Höhe von 50 % des Gesamtanteils der Vermögensverwaltungsgebühr in den Verlustverrechnungstopf einzustellen bzw. im Veranlagungsverfahren zu berücksichtigen.
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25. August 2010
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