STEUERVEREINFACHUNGEN
Planungen im Detail
Bereits in unserem Infobrief September 2010 haben wir in vier Punkten die geplante Steuervereinfachung vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass es sich doch um wesentlich mehr Punkte handelt, über die derzeit diskutiert wird - insgesamt 19 wurden nun vom Finanzministerium veröffentlicht.
Nun möchten wir Ihnen diese 19 noch "vorläufigen" Steuervereinfachungen vorstellen:
- Finanzämter sollen für sogenannte verbindliche Auskünfte nur noch dann Gebühren verlangen können, wenn es sich um "wesentliche und aufwändige" Auskünfte handelt.
- Arbeitnehmer sollen künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Rechnen sie jedoch mit einer Erstattung bleibt die Möglichkeit einer jährlichen Abgabe bestehen.
- Geringverdiener die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, sollen künftig von der Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung befreit werden.
- Die Zahl der Veranlagungs- und Tarifvarianten bei der Steuerveranlagung von Ehegatten soll reduziert werden.
- Führen Kirchensteuererstattungen in einem Jahr nach der Verrechnung mit Zahlungen zu einem Erstattungsüberschuss, wurde bisher der alte Einkommensteuerbescheid geändert. Dies soll nun auch abgeschafft werden.
- Bei den Kinderbetreuungskosten soll künftig nicht mehr zwischen erwerbsbezogenen und nicht erwerbsbezogenen Kosten unterschieden werden. Zudem soll auch die Nachweispflicht entfallen.
- Die Einkommensprüfung für Kinder in Ausbildung und Studium soll bei der Vergabe von Kindergeld ab dem Jahr 2012 entfallen.
- Die Pauschbeträge für Behinderte sollen erhöht werden. Mit diesem Pauschbetrag sollen dann aber auch die behinderungsbedingten Krankheitskosten abgedeckt sein.
- Anhand von Regelbeispielen soll künftig nominiert werden, welche außergewöhnlichen Belastungen - zum Beispiel Krankheitskosten, Aufwendungen durch Behinderung oder Naturkatastrophen - steuerlich abzugsfähig sind.
- Die tageweise Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel soll entfallen. Die Begrenzung auf 4.500 EUR soll allerdings in diesen Fällen bestehen bleiben.
- Bisher mussten Kapitaleinkünfte zur Ermittlung des Spendenabzugs und der außergewöhnlichen Belastungen trotz Abgeltungsteuer in der Steuererklärung angegeben werden. Dies soll künftig ebenfalls entfallen.
- Es soll eine eindeutige Regelung über die Besteuerung stiller Reserven bei Betriebsaufgabe, -verpachtung und -unterbrechung kommen.
- Die umfangreichen Sonderrechnungen über vier Seiten bei den Einkünften aus Forstwirtschaft soll abgeschafft und durch einfache Mengenangaben ersetzt werden. Die Erstellung eines Gutachtens für die Abgrenzung der einzelnen Holznutzungsarten soll nicht mehr zwingend erforderlich sein.
- Ab 2014 soll die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer elektronisch übermittelt werden können.
- Es soll die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung kommen. Um den Finanzbehörden auch weiterhin die effektive Umsatzsteuerkontrolle zu gewährleisten, sollen diese die Möglichkeit erhalten, elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Urkunden und Rechnungen einzusehen.
- Künftig sollen Notare und Gerichte die Möglichkeit bekommen, Verträge und Veräußerungsanzeigen auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln zu können.
- Stipendien sollen künftig nicht nur dann steuerfrei sein, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder zwischenstaatlichen Einrichtungen gewährt werden, sondern auch dann, wenn eine weitere Stelle bei der Auszahlung zwischengeschaltet wird.
- Steuererklärungen, die bisher ohne gesetzliche Verpflichtung elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden, mussten durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein anderes sicheres Verfahren authentifiziert werden. Die Nutzung dieses sicheren Verfahrens ist bis zum 31. November 2011 befristet. Diese Frist soll nun aufgehoben werden.
Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über alle geplanten und bereits verabschiedeten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Steuervereinfachungen auf dem Laufenden.
14. Dezember 2010
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