Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2012
Mit Schreiben vom 24. Januar 2012 hat das Bundesfinanzministerium die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für Sachentnahmen bekannt gegeben. Diese Werte beruhen auf Erfahrungswerten der Finanzbehörden und bieten Ihnen die Möglichkeit, Warenentnahmen mit Pauschalbeträgen zu verbuchen. So müssen Sie nicht jedes einzelne Wirtschaftsgut, das Sie aus Ihrem Betrieb für private Zwecke entnehmen, separat notieren und verbuchen, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre.
Diese Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für ein Kind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres entfällt der Ansatz dieses Pauschbetrags. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des aufgeführten Pauschbetrags anzusetzen. Für alle erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt gilt der volle Pauschbetrag.
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Pauschbeträge für das Kalenderjahr 2012 |
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Gewerbezweig |
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer |
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ermäßigter 7% |
voller 19% |
insgesamt |
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Euro |
Euro |
Euro |
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Bäckerei |
873 |
443 |
1.316 |
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Fleischerei |
693 |
1.039 |
1.732 |
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Gast- und Speisewirtschaften |
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a) mit Abgabe von kalten Speisen |
831 |
1.246 |
2.077 |
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b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen |
1.149 |
2.049 |
3.198 |
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Getränkeeinzelhandel |
0 |
374 |
374 |
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Café und Konditorei |
886 |
762 |
1.648 |
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Milch, Milcherzeugisse, Fettwaren und Eier, (Einzelhandel) |
526 |
70 |
596 |
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Nahrungs- und Genussmittel, (Einzelhandel) |
1.205 |
582 |
1.787 |
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Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, (Einzelhandel) |
277 |
208 |
485 |
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Es ist sinnvoll die (Teil-)Beträge gleich monatlich/vierteljährlich zu verbuchen, damit diese in den Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten sind. Erledigen wir für Sie die Buchführung, brauchen Sie weiter nichts zu veranlassen. Wir übernehmen für Sie die korrekte Verbuchung.
Stand 17. Februar 2012
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