Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg wird voraussichtlich ab Herbst 2011 erhöht!
Das Kabinett der Landesregierung hat am 12. Juli 2011 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,0 Prozent vorsieht. Baden-Württemberg macht damit, neben zehn weiteren Bundesländern von der Möglichkeit gebrauch, den Steuersatz selbst festzulegen. Die Regierung setzt nun - schneller als erwartet - die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Steuererhöhung um.
Der Gesetzentwurf soll im September in den Landtag eingebracht werden und kann damit noch im Herbst geltendes Recht werden.
Wenn Sie den Kauf oder Verkauf eines Grundstückes planen, sollte die Erhöhung der Grunderwerbsteuer dringend bedacht werden. Da die Grunderwerbsteuer üblicherweise vom Käufer übernommen wird, sind insbesondere die Immobilienerwerber von der Erhöhung betroffen. Der Kauf nach der Steuererhöhung erhöht die Anschaffungskosten einer Immobilie um weitere 1,5 Prozent!
Von der Gesetzesänderung ist nur der Steuersatz betroffen. Beispielsweise sind der Verkauf unter Ehegatten oder von den Eltern an die Kinder nach wie vor grunderwerbsteuerfrei möglich.
26. Juli 2011
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