Gesetzliche Neuregelungen für ein einfacheres Steuerrecht?
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich Anfang Dezember auf ein umfassendes Paket steuervereinfachender und bürokratieabbauender Maßnahmen geeinigt. Hierbei sollen sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung und steuerberatenden Berufe spürbar entlastet werden.
Ziel des Maßnahmenpakets ist es, ein mehr an Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz sowie ein weniger an steuerlichem Bürokratieaufwand zu bringen.
Durch das Maßnahmenpaket ist eine Entlastung der Steuerzahler um rund 590 Millionen Euro geplant.
Der Werbungskostenpauschbetrag soll beispielsweise von 920 Euro auf 1000 Euro erhöht werden. Aufwendige Dokumentationspflichten gegenüber dem Finanzamt sollen ebenfalls abgeschafft werden. So soll künftig nicht mehr zwischen beruflich und privat veranlassten Kinderbetreuungskosten unterschieden werden. Auch die Gewährung von Kindergeld für über achtzehn jährige Kinder soll erheblich vereinfacht werden. Bisher mussten die Eltern gegenüber dem Finanzamt und der Kindergeldkasse die Einkünfte ihrer volljährigen Kinder detailliert ermitteln. Das war teilweise ein hoher Berechnungsaufwand. Auf diese Einkommensüberprüfung soll künftig verzichtet werden.
Die Weiteren geplanten Maßnahmen können Sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium unter www.bundesfinanzministerium.de entnehmen.
Es bleibt aber abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen so umgesetzt werden.
14. Dezember 2010
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