Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof (Az. VR R 57/09) hat am 22. September 2010 entschieden, dass der Pauschalzuschlag von 0,03% nur bei monatlich 15 Fahrtagen anzuwenden ist. Bei weniger Fahrten ist die Bewertung mit 0,002% des Bruttolistenpreises, pro Entfernungskilometer und pro Fahrtag, vorzunehmen.
Beispiel:
Alexander Müller ist Außendienstmitarbeiter und pendelt an 100 Arbeitstagen im Jahr zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 25 km. Der Bruttolistenpreis beträgt 50.000 EUR.
Bisherige Regelung:
0,03% x 50.000 EUR x 25 km = 375 EUR x 12 Monate = 4.500 EUR im Jahr
Neue Regelung:
0,002% x 50.000 EUR x 25 km x 100 Fahrtage = 2.500 EUR im Jahr
Von der Neuregelung profitiert Alexander Müller dahingehend, dass er im Jahr 2.000 EUR weniger versteuern muss.
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7. April 2011
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