Bei Steuerklassenkombination III und V drohen höhere Nachzahlungen!
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wird erstmals bei Ehepaaren, die die
Steuerklassenkombination III und V gewählt haben, die Vorsorgepauschale
beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Die Folgen: Die monatliche Lohnsteuer fällt geringer aus. Bei gleichem
Verdienst, wie in den Vorjahren, kann dies zu einer höheren Nachzahlung
führen.
Beispiel: Bei einem Ehepaar mit Verdiensten von 15.000 EUR und 35.000
EUR kann die Nachzahlung rund 900 EUR betragen. Im Vergleich zum Vorjahr
waren dies nur 300 EUR.
Alternativ empfiehlt sich die Steuerklassenkombination IV plus Faktor.
In diesem Fall berechnet das Finanzamt bereits im Vorfeld die
voraussichtlich anfallende Steuer und der monatliche Lohnsteuerabzug
wird dementsprechend angeglichen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Stand: 17. Januar 2011
Hinweis:
Um die Unterlagen auf Ihrem Computer darstellen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm " Adobe Acrobat Reader".