Meldung von Sozialleistungen
In Zukunft werden alle Sozialleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld elektronisch an die Finanzämter übermittelt. Dies erfolgt mithilfe Ihrer persönlichen Identifikations-Nummer.
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn diese Sozialleistungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurden.
Laut dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen sollen die Sozialleistungen erstmalig zum 28. Februar 2012 für das Jahr 2011 elektronisch übermittelt werden und dann jährlich immer zum 28. Februar eines jeden Jahres.
Bitte reichen Sie uns trotzdem weiterhin Ihre Sozialleistungsbescheinigungen zusammen mit allen weiteren Unterlagen zur Steuererklärung ein, damit wir diese dort auch dementsprechend berücksichtigen können.
30. November 2011
Hinweis:
Um die Unterlagen auf Ihrem Computer darstellen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm " Adobe Acrobat Reader".