Solidaritätszuschlag noch bis 2019?
Nachdem das Bundsverfassungsgericht 2010 die Vorlage des Finanzgerichtes Niedersachsen bezüglich des Solidaritätszuschlags abgewiesen hat, stellte sich wie erwartet auch der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen auf die Seite des Gesetzgebers.
Die Richter des BFH halten den noch bis 2019 laufenden Solidarpakt für verfassungsgemäß. Dieser dürfe aber nicht dauerhaft zu einer Steuerumverteilung führen.
Es ist damit zu rechnen, dass der Solidarpakt das Bundesverfassungsgericht noch öfters beschäftigen wird, derzeit ist jedoch keine Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung in Sicht.
21. Oktober 2011
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