Richtfest - Kosten dürfen abgeschrieben werden
Die Kosten für die Grundsteinlegung und das Richtfest einer Mietimmobilie, dürfen abgeschrieben werden.
Alle Aufwendungen die zur Herstellung des Gebäudes entstehen, gehören zu den Herstellungskosten. Dazu zählen neben den Kosten für Baustoffe und Dienstleistungen auch die Kosten des Richtfests.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
26. September 2011
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