Rente - Nachzahlung kann teuer werden
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.04.2011 (Az. X R 1/10) entschieden, dass Rentennachzahlungen für Jahre vor 2005, die erst nach dem 1. Januar 2005 zufließen, nach dem ab 01.01.2005 geltenden Alterseinkünftegesetz besteuert werden. Dies bedeutet, dass die Rentennachzahlungen nicht mit dem niedrigeren Ertragsanteil, sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil besteuert werden.
Das bedeutet höhere Steuern für den Rentenempfänger!
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4. August 2011
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