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LEBENSVERSICHERUNG

Verluste aus Kapitallebensversicherungen

Um für das Alter vorzusorgen, sind Kapitallebensversicherungen sehr beliebt. Wird eine solche Police in den ersten Laufzeitjahren vorzeitig gekündigt, kann es dazu führen, dass ein Verlust entsteht. Grund hierfür können die hohen Abschlussgebühren und die geringen Rückkaufswerte sein.

Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, sind die entsprechenden Erträge aus der Veräußerung der Versicherung steuerpflichtig. Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch sogenannte Verluste aus der Veräußerung der Kapitallebensversicherung zu berücksichtigen sind. Allerdings sind diese nur im Rahmen des Verlustverrechnungsverbots mit positiven Einkünften aus dem Kapitalvermögen zu verrechnen.

Verluste aus dem Verkauf von Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Die entsprechenden Verluste sind auf der Anlage KAP in Zeile 12 einzutragen.

28. Oktober 2010


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