LEBENSPARTNERSCHAFT
Gleichstellung in Sicht?
Mit Urteilen vom 7. Juli 2009 und 17. August 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Laut Bundesregierung soll nun die Anpassung der Rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaft an die Ehe im Bereich der Einkommensteuer zeitnah angepasst werden. Dies bedeutet, dass dann auch künftig die eingetragenen Lebenspartner eine gemeinsame Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und den Splittingtarif in Anspruch nehmen können. Auch bei der Wahl der Steuerklassen auf der Lohnsteuerkarte, können dann eingetragene Lebenspartner zwischen den Steuerklassen IV / IV und III / V wählen.
Eine völlige Angleichung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer ist bereits im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enthalten.
Außerdem soll in den Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG gesetzliche Änderungen geprüft und die Gleichstellung eingeführt werden.
10. September 2010
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