Nach Immobilienverkauf:
Sind Schuldzinsen abzugsfähig?
In Anlehnung an Rechtssprechung vom BFH (Az. IX R 67/10)
Schuldzinsen, die bei einem Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie entstehen, sind während der Vermietungsphase als Werbungskosten absetzbar. Doch sind diese auch nach dem Immobilienverkauf noch absetzbar, während das Darlehen noch nicht vollständig getilgt worden ist?
Nach bisheriger Rechtslage war der nachträgliche Abzug von Schuldzinsen nicht gestattet. Jedoch ist der Abzug von Schuldzinsen nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen abzugsfähig. Dies bedeutet, dass Schuldzinsen, die für ein Darlehen zur Finanzierung der Unternehmensanteile entstehen, auch nach dem Verkauf der Anteile als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof entscheidet nun, ob diese Rechtsprechung auch analog auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzuwenden ist.
Entstehen bei Ihnen nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch Schuldzinsen? Kommen Sie auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne weiter!
21. Juni 2011
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