HAUSHALTSGESETZ 2011
Sparmaßnahmen im Anmarsch
Ab dem 1. Januar 2011 muss mit erheblichen Sparmaßnahmen aufgrund des Haushaltsgesetzes 2011 gerechnet werden, da die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von rund 80 Millionen EUR bis 2014 vorgesehen hat.
Dies betrifft vor allem diejenigen, die Hartz IV, Eltern- oder Wohngeld beziehen. Aber auch bei der Luftverkehrssteuer und bei der Energiesteuer tut sich was.
Nachstehend verdeutlichen sich die Kürzungen auf die einzelnen Leistungen wie folgt:
Kein Elterngeld mehr für Vermögende
Ledige bzw. Verheiratete, die zu den Spitzenverdienern gehören
und deren zu versteuerndes Einkommen mehr als 250.000 EUR bzw. 500.000
EUR beträgt, erhalten nach dem neuen Haushaltsbegleitgesetz für Geburten
ab dem 1. Januar 2011 kein Elterngeld mehr.
Ab diesem Zeitpunkt ist für den Bezug von Elterngeld das im Inland zu versteuernde positive Einkommen relevant. Dies bedeutet, dass die Einkommen, die im Ausland zu versteuern sind, sich nicht mehr auf die Höhe des Elterngeldes auswirken.
Luftverkehrssteuer
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Zukunftspakets unter
anderem die Einführung einer Luftverkehrsabgabe beschlossen. Nach dem
Haushaltsbegleitgesetzes 2011 fallen alle nach dem 1. September 2010
abgeschlossenen Verträge mit einem Abflugdatum nach dem 31. Dezember
2010 unter die Besteuerung.
Ab dem 1. Januar 2011 wird auf sämtliche Flüge, die im Inland starten, die Luftverkehrssteuer erhoben. Die konkrete Steuerhöhe hängt dabei von der Entfernung des endgültigen Reiseziels ab. Bei Flügen bis zu 2.500 km wird pro Fluggast eine Steuer in Höhe von 8 EUR fällig, bei Flügen bis zu 6.000 km 25 EUR und bei darüber hinausgehenden Flügen 45 EUR. Maßgebend für die Entfernung ist die insgesamt gebuchte Flugreise. Ist also ein Umsteigen oder ein kurzer Zwischenstopp erforderlich, so entsteht die Steuer nur beim ersten Abheben. Bei Zwischenlandungen mit längeren Reiseunterbrechungen (sogenannte Stopover mit 12 oder 24 Stunden Unterbrechung) fällt die Steuer erneut an.
Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Abflüge gewerblicher Luftfahrtunternehmen erhoben.
Ausnahmen gibt es jedoch für Fluggäste, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken sind von der Besteuerung ausgenommen. Gleiches gilt teilweise für den Nahflugverkehr mit Inseln ohne Festlandanschluss, sofern es sich bei den Fluggästen um Inselbewohner handelt.
Steuerschuldner der Luftverkehrsteuer sind laut Haushaltsbegleitgesetz die einzelnen Fluggesellschaften bzw. Luftfahrtunternehmen. Das bedeutet für den einzelnen Fluggast insoweit nicht zwangsläufig Änderungen. Allerdings ist anzunehmen, dass die Luftverkehrsunternehmen die Steuer an ihre Fluggäste weitergeben und somit die einzelnen Flugkosten um diese Beträge steigen werden.
Niedrigere Energiesteuer für Unternehmen
Um die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze der
energieintensiven Branchen zu sichern, werden die Energiesteuern für
Unternehmen geringer steigen als zunächst geplant. Auch erhalten diese
Unternehmen weiterhin Vergünstigungen aus der ökologischen
Steuerreform.
Die dadurch entstehende Lücke im Bundeshaushalt wird durch eine höhere Tabaksteuer aufgefangen. Diese Erhöhung soll in vier Schritten erfolgen. Bis 2015 ist geplant, den Preis pro Packung Zigaretten um bis zu 40 Cent zu erhöhen. Dies soll durch eine jährliche Preiserhöhung von zirka 4 bis 8 Cent bezogen auf eine Packung mit 19 Stück Zigaretten erfolgen.
Wohngeld
Der erst zum 1. Januar 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss für
Wohngeldempfänger wird ab
1. Januar 2011 durch das Wohngeldgesetz wieder abgeschafft und somit
ersatzlos entfallen.
Hartz IV
Bei Hartz IV Empfängern kommt es zu erheblichen
Einschränkungen.
Unter anderem wird die Versicherungspflicht zur gesetzlichen
Rentenversicherung entfallen. Die Bundesregierung will somit Beiträge
zur Rentenversicherung einsparen.
Als Weiteres gibt es auch hier Änderungen im Bereich des Elterngelds, da dieses als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Der Bezug von Elterngeld wird somit ab 1. Januar 2011 beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Diese Personen müssen mit einem kompletten Wegfall dieser Leistungen rechnen.
Stand: 15. November 2010
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