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GESUNDHEITSREFORM

Basistarif gilt nach wie vor

Zum Bedauern der privaten Krankenversicherungen hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die jüngste Gesundheitsreform nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Sie kann unverändert in Kraft bleiben. Es bleibt somit beim Basistarifzwang und beim erschwerten Kassenwechsel, aber ebenso beim zweigeteilten Krankenversicherungssystem.

Bestätigte Neuregelungen

  • Private Krankenversicherungen müssen einen Basistarif anbieten, der wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert und genauso viel kostet.
  • Bei einem Kassenwechsel können Privatversicherte einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.
  • Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen neue Kunden nicht mehr ein Jahr, sondern drei Jahre lang gesetzlich versichert sein.

Dass die Regelung zum Basistarif in die Berufsausübungsfreiheit der privaten Versicherer eingreift, wurde zwar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, aber dies sei durch folgende Zielsetzungen gerechtfertigt:

  • Allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen funktionsfähig zu halten.

10. September 2010


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