Neuanlage eines Gartens jetzt steuerlich begünstigt
Bisher lehnte es die Finanzverwaltung ab, Gartenanlagen, die neu, nach der Fertigstellung eines Gebäudes erstellt wurden, als Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerkerleistungen – zu gewähren. Denn nach dem Gesetzeswortlaut können nur Handwerkerleistungen für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.
Dem hat nun der Bundesfinanzhof mit einem neuen Urteil widersprochen.
Sein Urteil begründete er damit, dass der Garten bereits vor Beginn des Neubaus vorhanden war und nur neu gestaltet wurde. Es handelt sich somit nicht um eine Neuanlage eines Gartens, sondern lediglich nur um eine Modernisierung.
Diese Kosten können aufgrund dieses Urteils mit 20% der entfallenden Lohnkosten, höchstens jedoch 20% von 6.000 EUR, somit 1.200 EUR die festzusetzende Einkommensteuer kürzen.
12. Januar 2012
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