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FINANZAMT HILFT
außergewöhnlich

Bisher konnten Sie schon viele Aufwendungen, die nicht alltäglich sind und Ihnen dennoch wegen Krankheit, Behinderung oder Naturkatastrophen entstanden sind, als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Nun greift Ihnen das Finanzamt in zwei weiteren entscheidenden Fällen unter die Arme.

Hochwasser
Wer im Sommer in Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern durch das Hochwasser schwere Schäden erlitten hat, kann beim Finanzamt ab sofort für hohe Steuernachzahlungen eine zinslose Stundung beantragen.

Aufwendungen die Ihnen durch die Neuanschaffung von existenziellen Dingen entstehen, können Sie außerdem bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Vorausgesetzt diese Kosten werden Ihnen nicht von der Versicherung erstattet.

Auch Reparaturkosten, die Ihnen aufgrund des Hochwassers in den nächsten zwei Jahren anfallen, können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Autokosten bei Behinderung
Wenn Sie Ihren PKW aufgrund einer Behinderung umrüsten müssen, sind diese Kosten ab sofort in voller Höhe in dem Jahr der Umrüstung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Bisher mussten die Umrüstkosten auf die Restnutzungsdauer der Pkws verteilt und abgeschrieben werden. Bei Neufahrzeugen sind diese auf die gesamte Nutzungsdauer von sechs Jahren zu verteilen. Ab sofort entfällt diese Verteilungsregelung - wenn Sie das möchten. Sie können auch nach wie vor die Verteilung wählen.

Weiterhin werden Ihnen diese Aufwendungen allerdings um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Dieser Eigenanteil beträgt 1% bis 7% vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Hat zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 80.000 EUR, beläuft sich diese zumutbare Eigenbelastung auf 3.200 EUR. Nur Kosten die diesen Betrag übersteigen, mindern auch Ihre Steuerlast.

15. November 2010


Hinweis:
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