EU-QUELLENSTEUER
Sie steigt auf 35 Prozent
Seit dem 1. Juli 2011 ist die EU-Quellensteuer von bisher 20 Prozent auf 35 Prozent angehoben worden. Dies bedeutet, dass Sie als Anleger aus einem Staat der Europäischen Union (EU) in der Schweiz, Österreich, Luxemburg, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Guernsey, Britische Jungferninseln, Jersey, Turks- und Caicosinseln die höhere Steuer zahlen müssen, wenn Sie dort eine Geldanlage haben.
Alle anderen EU-Länder und Anrainerstaaten müssen keine EU-Quellensteuer einbehalten, da sie am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. In Belgien schicken die zinsauszahlenden Banken seit dem Jahr 2010 automatisch Kontrollmitteilungen an das Wohnsitzfinanzamt des Geldanlegers in der EU. Bereits seit Januar 2011 gilt dies auch für Curacao, St. Martin und nun auch seit 1. Juli 2011 auch für die Insel Man.
Zur Angabe Ihrer ausländischen Zinsen in der Einkommensteuererklärung sind Sie in jedem der vorgenannten Fälle verpflichtet, auch wenn die ausländische Quellensteuer bereits einbehalten wurde. Der Steuererklärung müssen Sie die Bescheinigung der ausländischen Bank beifügen, aus der die einbehaltene EU-Quellensteuer gemäß der EU-Zinsrichtlinie ersichtlich ist. Dann rechnet Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt die bereits bezahlte Quellensteuer voll auf die Einkommensteuer in Deutschland an.
26. Juli 2011
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