ERSTATTUNGSZINSEN
Bleiben Erstattungszinsen weiterhin steuerpflichtig?
Der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 33/07) hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen vom Finanzamt nicht mehr als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen sind.
Der Fiskus will nun über das Jahresteuergesetz 2010 reagieren und dieses Urteil nicht anwenden. Das bedeutet, dass Erstattungszinsen bis 2008 voll der Einkommensteuer und ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen.
Wir empfehlen trotzdem, Steuerbescheide mit Einspruch anzufechten,
mit Verweis auf das oben genannten BFH Urteil und die Entwicklung
abzuwarten.
Bei Fragen, kommen Sie einfach auf uns zu.
28. Oktober 2010
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