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Start der elektronischen Lohnsteuerkarte erst ab Januar 2013

Derzeit erhalten bundesweit circa 41 Millionen Arbeitnehmer/-innen Post von ihrem Finanzamt. Denn die Papier-Lohnsteuerkarte wird durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt und alle Arbeitgeber werden ab Januar 2013 den Lohnsteuerabzug anhand der sogenannten "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale" (ELStAM) vornehmen. Der Startzeitpunkt im Januar 2012 konnte wegen technischer Probleme nicht eingehalten werden. Daher gilt nach wie vor die (Papier-)Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010.

In dem Schreiben des Finanzamts werden Ihnen, die für Sie persönlich gespeicherten Merkmale, mitgeteilt. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Falsche Daten könnten, nach dem Start von ELStAM, zu einem zu hohen Steuerabzug und letztlich dazu führen, dass Sie weniger im Geldbeutel haben.

Korrekturen können Sie bis zum Jahresende bei Ihrem Finanzamt beantragen. Die Korrekturen können derzeit nur schriftlich erfolgen. Die Finanzverwaltung stellt für Korrekturen über das Internet ein Formular zum Download bereit.
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1342618/Mitteilung%20korrekturbed%FCrftiger%20Daten.pdf

Wenn Sie noch Fragen zur elektronische Lohnsteuerkarte beziehungsweise zur Korrektur Ihrer Daten haben, dann kommen Sie einfach auf uns zu!

21. Oktober 2011


Hinweis:
Um die Unterlagen auf Ihrem Computer darstellen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm " Adobe Acrobat Reader".

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