Doppelte Steuerabzugsbeträge bei gemeinsamem Haushalt
Der Teufel steckt im Detail
Begründet ein Paar erst im Laufe des Jahres einen gemeinsamen Haushalt, kann jeder Partner für seinen Haushalt die Abzugbeträge beanspruchen.
Klingt einfach - aber Teufel steckt im Detail!
Die Steuerabzugsbeträge sind haushaltsbezogen. Aus diesem Grund bekommen zusammenlebende Paare die Abzugsbeträge auch dann nur einmal, wenn das Paar seinen Haushalt in zwei Wohnungen unterhält (zum Beispiel Hauptwohnung und Ferienwohnung).
Es gibt aber eine Ausnahme. Führt nämlich jeder Partner seinen Haushalt zunächst noch in der eigenen Wohnung und begründet das Paar erst im Laufe des Jahres den gemeinsamen Haushalt, kann jeder Partner für seinen Haushalt die Anzugsbeträge beanspruchen. Dies gilt auch im Trennungsfall.
Die Nachricht ist zwar erfreulich, doch es sind unterschiedliche Varianten möglich.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, kommen Sie einfach auf uns zu! Wir erläutern Ihnen hierzu gerne die Details!
4. August 2011
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