DHBW-Studenten wieder sozialversicherungspflichtig
Gesetzgeber reagiert auf Gerichtsurteile
Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte für DHBW-Studenten (und ehemalige DHBW-Studenten) für kurze Zeit die Möglichkeit eröffnet, keine Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Die Studenten mussten lediglich die wesentlich günstigere studentische Krankenversicherung abschließen. Unternehmer und Studierende „sparten“ hierdurch erheblich Sozialabgaben ein.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke für Studierende in dualen Studiengängen in der Sozialversicherung wieder geschlossen.
Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung unterstellt.
Wenn Sie Fragen zur Lohnabrechnung von DHBW-Studenten haben, können Sie sich gerne an unser Team der Lohnbuchführung wenden.
14. Februar 2012
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