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Kann man Bewerbungskosten steuerlich geltend machen?

Die Suche nach einem neuen Job oder Arbeitsplatz ist immer mit entsprechenden Investitionen verbunden, die sich ganz schön summieren können, wie zum Beispiel die Kosten für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Stelleninserate, Telefongespräche im Zusammenhang mit der Bewerbung oder auch Fahrten zum Vorstellungsgespräch sowie Bücher im Hinblick auf eine spezielle Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

Die Kosten für Kleidung, die Sie speziell für Vorstellungsgespräche oder Bewerbungsfotos kaufen, sind allerdings keine Bewerbungskosten und können somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Damit Sie die Bewerbungskosten auch wieder zurück bekommen, müssen Sie diese nachweisen können. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Kosten für eine Bewerbung mit der Anzahl der Bewerbungen multiplizieren und diesen Betrag in der Steuererklärung angeben. Als Nachweis zählen die Durchschriften von Bewerbungsschreiben und die Antwortschreiben der Firmen. Damit Sie auch die Fahrtkosten erstattet bekommen, müssen Sie die Einladungsschreiben der Firmen gut aufbewahren.

Können Sie Ihre Bewerbungskosten nicht mehr nachweisen, haben Sie die Möglichkeit, die  entstandenen Kosten zu schätzen. Das Finanzgericht Köln (Urteil vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03) entschied, dass Sie für eine schriftliche Bewerbung 8,50 € und für eine Bewerbung per E-Mail 2,50 € bekommen.

Gewährt Ihnen das Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten oder erstattet Ihnen die Firma, in der Sie sich beworben haben, die Fahrt- und Übernachtungskosten, müssen Sie die Zuschüsse von den geltend gemachten Bewerbungskosten abziehen.

Wenn Sie über keine oder auch nur sehr geringe Einkünfte verfügen, können Sie trotzdem Ihre Bewerbungskosten steuerlich geltend machen. Hierfür müssen Sie jedoch in dem Jahr, in dem die Kosten entstanden sind, eine Steuererklärung abgeben. Übersteigen Ihre Bewerbungskosten Ihre Einnahmen, so müssen Sie in anderen Jahren weniger Steuern zahlen, der Verlust aus dem Bewerbungsjahr wird mit Ihren künftigen Einkünften verrechnet.

Haben Sie Fragen, kommen Sie einfach auf uns zu!

21. Oktober 2011


Hinweis:
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