Aus- oder Weiterbildungskosten
Wann abzugsfähig?
Immer wieder stellt sich die Frage: Sind die Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung nur mit dem Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben oder unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig?
Hierzu hat der Bundesfinanzhof schon mehrfach entschieden, dass Kosten zu einem Erststudium immer als Sonderausgaben nur mit dem Höchstbetrag abzugsfähig sind. Alle Ausbildungskosten in einem Dienstverhältnis oder Weiterbildungskosten, in einem bereits ausgeübten Beruf oder als Zweitausbildung/-studium sind immer als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe zu berücksichtigen.
Aber dennoch sind beim Bundesfinanzhof weiterhin verschiedene Verfahren anhängig, da das Finanzamt sich bei der Beurteilung und Zuordnung dieser Kosten immer noch schwer tut.
Um Ihnen die Abzugsmöglichkeiten Ihrer Aufwendungen darzulegen, möchten wir Ihnen hier ein paar Beispiele darlegen:
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Beispiel |
Sonderaus- |
Unbegrenz- |
Begründung |
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1 |
Erststudium nach Abitur
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X |
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Erstmalige Berufsausbildung |
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2 |
Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses (auch BA-Studium)
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X |
Kosten in Zusammenhang mit direkten Einnahmen |
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3 |
Ausbildung eines Kaufmanns zum Fahrlehrer |
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X |
Umschulungsmaßnahme, wenn spätere Einnahmen erkennbar sind
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4 |
Ausbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Krankenpflege
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X |
Umschulungsmaßnahme, wenn spätere Einnahmen erkennbar sind |
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5 |
Steuerfachangestellte absolviert berufsbegleitendes BWL-Studium, um sich im ausgeübten Beruf zu entwickeln
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X |
Werbungskosten, da bereits abgeschlossene nicht akademische Berufsausbildung |
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6 |
Maschinenbaustudium nach abgeschlossener Ausbildung zum Kfz-Mechaniker
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X |
wie Nummer 5 |
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7 |
Geschichtsstudium eines Industriekaufmanns |
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X |
wie Nummer 5, bei hinreichendem begründetem Zusammenhang mit späteren Einkünften
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8 |
Jurastudium eines Dipl. Betriebswirts |
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X |
Zweitstudium, immer Werbungskosten, wenn spätere Einnahmen erkennbar |
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9 |
Maschinenbaustudium FH nach Abitur
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X |
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Erstmalige Berufsausbildung |
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10 |
Danach Maschinenbaustudium TU |
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X |
wie Nummer 8 |
27. April 2011
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