zum Inhalt

News

Aus- oder Weiterbildungskosten

Wann abzugsfähig?

Immer wieder stellt sich die Frage: Sind die Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung nur mit dem Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben oder unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig?

Hierzu hat der Bundesfinanzhof schon mehrfach entschieden, dass Kosten zu einem Erststudium immer als Sonderausgaben nur mit dem Höchstbetrag abzugsfähig sind. Alle Ausbildungskosten in einem Dienstverhältnis oder Weiterbildungskosten, in einem bereits ausgeübten Beruf oder als Zweitausbildung/-studium sind immer als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe zu berücksichtigen.

Aber dennoch sind beim Bundesfinanzhof weiterhin verschiedene Verfahren anhängig, da das Finanzamt sich bei der Beurteilung und Zuordnung dieser Kosten immer noch schwer tut.

Um Ihnen die Abzugsmöglichkeiten Ihrer Aufwendungen darzulegen, möchten wir Ihnen hier ein paar Beispiele darlegen:

 

Beispiel

Sonderaus-
gaben bis höchstens 4.000,00 EUR

Unbegrenz-
ter Werbungs-
kostenabzug

Begründung

1

Erststudium nach Abitur

 

X

 

Erstmalige Berufsausbildung

2

Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses (auch BA-Studium)

 

 

X

Kosten in Zusammenhang mit direkten Einnahmen

3

Ausbildung eines Kaufmanns zum Fahrlehrer

 

X

Umschulungsmaßnahme, wenn spätere Einnahmen erkennbar sind

 

4

Ausbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Krankenpflege

 

 

X

Umschulungsmaßnahme, wenn spätere Einnahmen erkennbar sind

5

Steuerfachangestellte absolviert berufsbegleitendes BWL-Studium, um sich im ausgeübten Beruf zu entwickeln

 

 

X

Werbungskosten, da bereits abgeschlossene nicht akademische Berufsausbildung

6

Maschinenbaustudium nach abgeschlossener Ausbildung zum Kfz-Mechaniker

 

 

X

wie Nummer 5

7

Geschichtsstudium eines Industriekaufmanns

 

X

wie Nummer 5, bei hinreichendem begründetem Zusammenhang mit späteren Einkünften

 

8

Jurastudium eines Dipl. Betriebswirts

 

X

Zweitstudium, immer Werbungskosten, wenn spätere Einnahmen erkennbar

9

Maschinenbaustudium FH nach Abitur

 

X

 

Erstmalige Berufsausbildung

10

Danach Maschinenbaustudium TU

 

X

wie Nummer 8

27. April 2011


Hinweis:
Um die Unterlagen auf Ihrem Computer darstellen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm " Adobe Acrobat Reader".

Steuerberatung Privatpersonen

 

Baumaßnahmen
Behinderungsbedingte Aufwendungen absetzbar.
mehr   
Bewirtungskosten
Wenn der Arbeitnehmer einen Kunden einlädt.
mehr   
Kraftfahrzeugsteuer
Aufgepasst: Keine Zahlungshinweise mehr.
mehr   
Rüge des Bundesrechnungshofs
Steuerrecht wird immer komplexer.
mehr   
Handwerkerleistungen
Steuerermäßigung gilt nur für „inländische Haushalte“.
mehr   
DHBW-Studenten
Gesetzgeber regelt Versicherungspflicht
mehr   
Zivilprozesskosten
Finanzverwaltung sträubt sich gegen Anerkennung.
mehr   
Gartengestaltung
Jetzt steuerlich begünstigt.
mehr   
Sachbezugswerte
Die aktuellen Werte 2012.
mehr   
Sozialleistungen
Elektronische Übermittlung.
mehr   
Steuerabzugsbeträge
Warum es sich lohnt, zum Jahreswechsel die Handwerker ins Haus zu holen.
mehr   
Schweizer Konten
Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen.
mehr   
ABGELTUNGSTEUER
Kein Geld verschenken - Frist beachten.
mehr   
Vermietung
Wie sich das Steuervereinfachungsgesetz auf die verbilligte Vermietung auswirkt.
mehr   
Bewerbungskosten
Was ist absetzbar?
mehr   
Solidaritätszuschlag
Keine Änderung in Sicht.
mehr   
Richtfest
Kosten clever abschreiben.
mehr   
Werbungskosten
Verkehrsgünstig hat Vorfahrt.
mehr   
Mitteilungspflicht
Ohne Nummer geht nichts.
mehr   
Studium/Ausbildung
Sind Kosten als Werbungskosten abziehbar?
mehr   
Rente
Nachzahlung kann teuer werden.
mehr   
Erwerbsminderungsrente
Neues Urteil zur Besteuerung.
mehr   
Doppelte Steuerabzugsbeträge
Der Teufel steckt im Detail.
mehr   
Anleger aufgepasst
EU-Quellensteuer steigt.
mehr   
Immobilienverkauf
Sind Schuldzinsen abzugsfähig?
mehr   
ebay-Verkäufe
Wann müssen Sie Umsatzsteuer entrichten?
mehr   
Weiterbildung
Wie sind Weiterbildungskosten abzugsfähig?
mehr   
Arbeitszimmer
Altes Gesetz gilt wieder.
mehr   
Steuerklassenkombination III und V
Bei Steuerklassenkombination III und V drohen höhere Nachzahlungen!
mehr   
FINANZAMT HILFT
Wie Sie mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern sparen.
mehr   
HAUSHALTSGESETZ 2011
Sparen und nochmals sparen - so lautet die Devise der Bundesregierung.
mehr