ABGELTUNGSTEUER
Bescheinigung anfordern!
Haben Sie, als Kapitalanleger, Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken und bei einem Depot einen Verlust und beim anderen einen Gewinn aufzuweisen? Dann sollten Sie unbedingt für den Verlust eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster bei Ihrer Bank beantragen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Dezember 2010 gestellt werden. Ansonsten kann der Verlust mit dem Gewinn bei der anderen Bank nicht in diesem Jahr (hier 2010) bei der Einkommensteuerveranlagung verrechnet werden.
Wenn die Bescheinigung nicht beantragt wird, schreibt die Bank den Verlust für die Folgejahre vor und kann dann nur bei dieser Bank mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
Beispiel
Anton Muster unterhält bei zwei Banken jeweils ein Depot. Dabei werden in 2010 unterschiedliche Erträge realisiert.
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Bank 1 |
Bank 2 |
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| Gewinn |
20.000,00 EUR |
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| Verlust |
-22.000,00 EUR |
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| Abgeltungsteuer |
5.000,00 EUR |
0,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag |
275,00 EUR |
0,00 EUR |
Bescheinigung wurde erteilt!
Der Gewinn wird mit dem Verlust in der Einkommensteuerveranlagung verrechnet. Dies bedeutet, dass Anton Muster die von der Bank einbehaltene Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.275,00 EUR wieder zurückerhält.
Es liegt keine Bescheinigung vor!
Der Verlust bei der Bank 2 geht in den Verlustverrechnungstopf ein und steht zum Ausgleich mit Gewinnen bei der Bank 2 in den Folgejahren zur Verfügung. Die einbehaltene Abgeltungsteuer bei der Bank 1 erhält Anton Muster nicht zurück.
Wenn Sie kein Geld verschenken möchten, sollten Sie unbedingt die angegebene Frist beachten und die Bescheinigung bei Ihrer Bank rechtzeitig anfordern!
Stand: 11. November 2011
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