Bundesregierung beschließt Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem ersten steuerlichen Sofortprogramm nach der Wahl - dem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz – will die neue Regierung insbesondere Familien, Unternehmen sowie das Gaststättengewerbe entlasten.
Ein paar Maßnahmen möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen:
- Anhebung des jährlichen Kinderfreibetrags von derzeit 6.024 EUR auf 7.008 EUR.
- Erhöhung des Kindergeldes um je 20 EUR. Damit sollen für das erste
und zweite Kind
184 EUR (statt bisher 164 EUR), für das dritte Kind 190 EUR (statt bisher 170 EUR) und ab dem vierten Kind 215 EUR (statt bisher 195 EUR) pro Monat gezahlt werden. - Im Rahmen der Erbschaftsteuer soll eine geringere Steuerbelastung
für Geschwister, Neffen und Nichten erreicht werden. So ist die
Einführung eines neuen Steuertarifs für die Steuerklasse II von 15 bis
43 Prozent vorgesehen. Zurzeit gilt ein Tarif von 30 bis
50 Prozent (bei einem Freibetrag von 20.000 EUR). Auch sollen die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge verbessert werden. - Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Senkung der Mehrwertsteuer für
Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe von 19
Prozent auf
7 Prozent vor.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, sodass die
Änderungen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten können. Weitere
ausführliche Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz finden Sie
unter www.bundesfinanzministerium.de.