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Bundesregierung beschließt Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mit dem ersten steuerlichen Sofortprogramm nach der Wahl - dem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz – will die neue Regierung insbesondere Familien, Unternehmen sowie das Gaststättengewerbe entlasten.

Ein paar Maßnahmen möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

  • Anhebung des jährlichen Kinderfreibetrags von derzeit 6.024 EUR auf 7.008 EUR.
  • Erhöhung des Kindergeldes um je 20 EUR. Damit sollen für das erste und zweite Kind
    184 EUR (statt bisher 164 EUR), für das dritte Kind 190 EUR (statt bisher 170 EUR) und ab dem vierten Kind 215 EUR (statt bisher 195 EUR) pro Monat gezahlt werden.
  • Im Rahmen der Erbschaftsteuer soll eine geringere Steuerbelastung für Geschwister, Neffen und Nichten erreicht werden. So ist die Einführung eines neuen Steuertarifs für die Steuerklasse II von 15 bis 43 Prozent vorgesehen. Zurzeit gilt ein Tarif von 30 bis
    50 Prozent (bei einem Freibetrag von 20.000 EUR). Auch sollen die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge verbessert werden.
  • Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe von 19 Prozent auf
    7 Prozent vor.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, sodass die Änderungen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten können. Weitere ausführliche Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de.


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