VORSORGEVOLLMACHT
auch für junge Erwachsene ab 18 Jahre ein Thema
Es kann jedem jederzeit passieren - ein Unfall oder eine schwere Erkrankung macht es einem plötzlich unerwartet unmöglich, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur die wenigsten haben für diese Fälle vorgesorgt und Regelungen getroffen, wer auf welche Weise notwendige Entscheidungen für sie treffen soll. Dabei geht es nicht nur um die Bereiche des Vermögens, wie zum Beispiel die Vertretung in Geld- und Versicherungsangelegenheiten, sondern auch um Höchstpersönliches, wie zum Beispiel die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen.
Das Gesetz sieht eine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehepartnern untereinander oder von Eltern von volljährigen Kindern nicht vor. Die Eltern vertreten die Kinder nur, solange sie minderjährig sind. Da die Eltern, Ehe- und Lebenspartner bzw. andere Angehörige kraft Gesetz kein Entscheidungsrecht haben, ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht zur Entscheidung bestimmter Angelegenheiten zu erteilen, um eine gerichtlich anzuordnende Betreuung zu vermeiden. Eine solche Vollmacht erlischt auch nicht bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers.
Sorgen Sie also rechtzeitig vor, egal ob Single
oder nicht, denn selbst der Lebens- und Ehepartner kann in der
Extremsituation ohne Vollmacht nichts entscheiden. Sprechen Sie auch mit
Ihren volljährigen Kindern, bevor der Fall X eintrifft.
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