Das Steuervereinfachungsgesetz steht in den Startlöchern
Das Steuervereinfachungsgesetz ist eine Sammlung von Gesetzesänderungen, die bereits im Bundestag am 9. Juni 2011 verabschiedet wurde. Es besteht aus 18 Änderungsvorschlägen, die sowohl für Unternehmer, als auch für Privatpersonen relevant sind.
Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von aktuell 920 EUR auf 1.000 EUR vor. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mindestens den Pauschbetrag von 1.000 EUR als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können, ohne dies belegen zu müssen. Übersteigt die Summe der Werbungskosten den Pauschbetrag, müssen die Aufwendungen weiterhin belegt werden. In diesen Fällen ergeben sich folglich keine Änderungen. Lediglich bei Steuerpflichtigen, deren Werbungskosten geringer als 1.000 EUR sind, ergibt sich ein Vorteil, da dieser Betrag unabhängig der tatsächlichen Werbungskosten absetzbar ist.
Auch bei den Kinderbetreuungskosten wird die rechtliche Grundlage geändert. Ab der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2012 ist es unerheblich, ob Kinderbetreuungskosten aus beruflichen oder aus privaten Gründen entstehen. In diesem Zuge wird auch die Regelung bezüglich des Kindergeldes für volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahre vereinfacht. Von nun an wird das Kindergeld unabhängig des Einkommens des in Ausbildung befindlichen Kindes gewährt.
Des Weiteren ergibt sich für nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige ab 2012 die Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Dies bedeutet, dass zwei Steuererklärungen auf einmal abgegeben werden können. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Aufwand, sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für das Finanzamt, nicht reduziert. Hinzu kommt, dass der Steuerpflichtige auf Steuerrückvergütungen aus dem ersten Jahr länger warten muss.
Das Steuervereinfachungsgesetz benötigt nur noch die Verabschiedung im Bundesrat. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.
Ob und inwieweit diese Änderungen auch für Sie relevant sind, prüfen wir gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu!
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