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590 Millionen

Der Koalitionsausschuss hatte sich am 9. Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 Maßnahmen zur Steuervereinfachung verständigt, welches die Bürger in Höhe von 590 Millionen Euro pro Jahr entlasten soll. Durch die geplanten Neuregelungen sollen Steuerbürger und Verwaltung von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden. Das Besteuerungsverfahren soll für alle Beteiligten einfacher, transparenter und nachvollziehbarer werden. Eine Beschlussfassung der Bundesregierung für das Steuervereinfachungsgesetz ist laut Bundesfinanzministerium für Februar 2011 vorgesehen. Die meisten Änderungen sollen ab 2012 in Kraft treten. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des Beschlusses:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 € auf 1.000 € (ab 2011)
  • Kinderbetreuungskosten (ab 2012)
    Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sollen künftig entfallen. Somit ist es unerheblich, ob die Betreuungskosten berufsbedingt, oder privat veranlasst sind.
  • Kindergeld und Kinderfreibeträge für volljährige Kinder (ab 2012)
    Künftig soll auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet werden.
  • Entfernungspauschale (ab 2012)
    Nutzt der Steuerpflichtige für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und Pkw, sind heute umfangreiche Aufzeichnungen, Ermittlungen und Berechnungen erforderlich, um die zutreffende Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. Durch Umstellung der heute notwendigen tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt für den Betroffenen die Notwendigkeit, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen.
  • Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute (ab 2013)
    Derzeit bestehen insgesamt sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute. Diese sollen auf vier zurückgeführt werden.
  • Verzicht auf die Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen (ab 2012)
  • Erstattungsüberschüsse bei Sonderausgaben (ab 2012)
    Wird beispielsweise Kirchensteuer für zurückliegende Jahre erstattet, ist bei höheren Erstattungsbeträgen ggf. eine Wiederaufrollung alter Steuerfestsetzungen erforderlich. Darauf soll künftig verzichtet werden.
  • Grenzen bei verbilligter Vermietung (ab 2012)
    Es ist vorgesehen, den maßgeblichen Prozentsatz bei verbilligter Vermietung auf 66 % (bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete) zu vereinheitlichen. Wird mehr als 66 % der ortsüblichen Miete gezahlt, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug. Auf die Totalüberschussprognose wird verzichtet.
  • Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft nur für wesentliche und aufwändige Fälle (ab Sofort)
    (Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 € gemessen an der Höhe des Gegenstandswerts)
  • Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung (ab 01.07.2011)
    Durch die Neuregelung werden die heute hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer reduziert. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle sicherstellen zu können, wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronisch übermittelte Rechnungen einsehen zu können.
  • Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahren (ab 2012)
    Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Einkommensteuererklärungen wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Der Bürger ist nicht an das einmal ausgeübte Wahlrecht gebunden. Er kann seine Wahl jederzeit durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung rückgängig machen.
  • Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden bei Naturkatastrophen (ab 2012)
  • Papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern
    Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert. Für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess werden schrittweise IT-basierte Verfahren entwickelt und angeboten. Mit der papierlosen Kommunikation wird den Bürgern die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie aller erforderlichen Belege ermöglicht.
  • Elektronische Lohnsteuerkarte (ab 2012)
    Durch Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Besteuerungsgrundlagen von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt werden. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden.

Hinweis:
Um die Unterlagen auf Ihrem Computer darstellen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm " Adobe Acrobat Reader".

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