Drei Wege führen zur Anerkennung als Steuerberater. Alle drei
stellen für junge Menschen eine beachtliche Herausforderung dar.
Lesen Sie hier mehr über Werdegang, Ausbildungsdauer und
Berufung zum Steuerberater.
Steuerberater - drei herausfordernde Wege zum Ziel
Gleich welchen der drei nachfolgend beschriebenen Wege Sie
beschreiten, die Ausbildung wird durch das Steuerberatergesetz
(StBerG) geregelt und am Ende steht das Steuerberaterexamen.
Danach folgt die Bestellung zum Steuerberater durch die
zuständige Steuerberaterkammer.
Zulassung zur Prüfung
Universitätsstudium
- Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern
- Berufspraxis, min. 2 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)
Studium an einer Fachhochschule oder Berufsakademie
- Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife
- Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie im Fachbereich Wirtschaft (letzteres nur mit Abitur) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Die Regelstudienzeiten eines Bachelor- und Masterstudienganges werden zusammengerechnet.)
- Berufspraxis, min. 3 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)
Praktische Ausbildung
- Voraussetzung: abgeschlossene Schulausbildung
- Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder gleichwertige kaufm. Ausbildung
- optional Prüfung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
- Berufspraxis, 10 Jahre (Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt nur 7 Jahre)
Beamte der Finanzverwaltung
- Voraussetzung: der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehörig
- Mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung praktisch tätig
Das Steuerberater-Examen
Das Steuerberater Examen wird von allen Anwärtern abgelegt, ganz gleich welchen Ausbildungsweg Sie beschritten haben. Geprüft wird schriftlich (3 Tage) und mündlich (1 Tag) auf folgenden Gebieten:
- Steuerliches Verfahrensrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer
- Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
- Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EG
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
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